Vorschriften und Verkehrsregeln am Bahnübergang
Immer wieder kommt es zu schlimmen Unfällen an Bahnübergängen, weil Autofahrer die dort geltenden Verkehrsregeln nicht beachten. Dabei sind diese Vorschriften in der Straßenverkehrsordnung gesondert niedergeschrieben. Wir sagen Ihnen kurz & knapp, was sie wissen müssen.
Einen Bahnübergang erkennt man rechtzeitig durch Andreaskreuze, die in Abständen von 300, 200 und 100 Metern vor dem Übergang aus beiden Richtungen am Straßenrand aufgestellt sind. In Paragraph 19 der Straßenverkehrsordnung steht ausdrücklich geschrieben, wie sich Autofahrer an, vor und auf einem Bahnübergang verhalten müssen:
1. Schienenfahrzeuge haben Vorrang auf Bahnübergängen mit Andreaskreuz und auf Bahnübergängen über Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege.
2. Alle Teilnehmer des Straßenverkehrs müssen sich Bahnübergängen mit reduzierter Geschwindigkeit nähern.
3. Vor einem Bahnübergang muss gehalten werden, wenn rote oder gelbe Lichtzeichen gegeben werden.
4. Wenn die Schranken heruntergelassen werden oder bereits gesenkt sind, muss natürlich vor dem Bahnübergang angehalten und gewartet werden.
5. Auch wenn ein Bahnbediensteter zum Anhalten auffordert, müssen Sie dies tun.
6. Wenn sich der Verkehr unmittelbar nach oder gar auf dem Bahnübergang staut, darf dieser nicht mehr überquert werden.
7. Auf einem Bahnübergang darf nicht gehalten oder geparkt werden.
8. Selbstverständlich müssen Sie auch anhalten, wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert und Ihren Weg kreuzen wird.
9. Überholen ist im Bereich des Bahnübergangs verboten.
10. Keine Vorschrift, aber dennoch eine gute Idee: Wer an bzw. vor einem Bahnübergang wartet, sollte den Motor abstellen.
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